{"letter":{"aktenzeichen":"ABM-2026-0017","place_of_issue":"Hamburg","date_of_issue":"2026-03-18","mode_zustellung":"persoenliche_uebergabe_mit_empfangsbekenntnis","uebergabe_zeuge":"Sarah Weidemann, HR Business Partner","stufung":"erste_abmahnung"},"employer":{"name":"Nordlicht Handels GmbH","legal_form":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","address":"Reeperbahn 118, 20359 Hamburg, Deutschland","hrb_number":"HRB 142809","amtsgericht":"Amtsgericht Hamburg","ust_id":"DE263458912","betriebsnummer":"27418365","tarifvertrag":{"bezeichnung":"Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel","tarifnummer":"MTV-EH-HH-2024"}},"employee":{"salutation":"herr","full_name":"Markus Steinmann","address":"Hoheluftchaussee 84, 20253 Hamburg, Deutschland","date_of_birth":"1989-11-04","personnel_number":"P-04217","rentenversicherungsnummer":"04118989S321","function_title":"Lagerlogistiker (Entgeltgruppe G 3, Stufe 2 MTV-EH-HH)","entry_date":"2022-02-01","department":"Wareneingang & Kommissionierung, Standort Hamburg-Hammerbrook"},"vorfall":{"incident_date":"2026-03-15","incident_time":"09:15","incident_place":"Standort Hamburg-Hammerbrook, Zentrallager Süderstraße 287, Schicht-Beginn Wareneingang Tor 3","incident_description":"Sie haben am Sonntag, 15. März 2026, Ihre planmäßige Frühschicht (Schichtbeginn 06:00 Uhr nach Schichtplan KW 11/2026, ausgehängt am 02.03.2026) erst um 09:15 Uhr angetreten — eine Verspätung von 3 Stunden und 15 Minuten. Eine vorherige Krankmeldung oder eine sonstige Mitteilung über die Verspätung haben Sie weder Ihrem Schichtleiter Herrn Tomasz Kowalski (Mobil: +49 175 4827193) noch der Personalabteilung zugehen lassen. Auf Nachfrage Ihres Schichtleiters um 09:20 Uhr gaben Sie als Grund eine 'verschlafene Nacht' an. Durch Ihre Verspätung mussten zwei eingeplante Lkw-Entladungen (Sendungen TR-2026-04127 und TR-2026-04128, Wareneingang Edeka-Filiale Großmarkt) um 90 Minuten verschoben werden; ein Kollege der Spätschicht musste vorzeitig einspringen.","zeugen":["Tomasz Kowalski, Schichtleiter Wareneingang","Andrea Petersson, Stellv. Lagerleiterin"]},"pflichtverletzung":{"kategorie":"arbeitszeit_verspaetung","verletzte_pflicht_text":"Sie haben gegen Ihre arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz zum vereinbarten Schichtbeginn (§3 Abs. 1 Ihres Arbeitsvertrages vom 18.01.2022 i.V.m. dem Schichtplan KW 11/2026) sowie gegen die nebenvertragliche Anzeige- und Mitteilungspflicht bei Arbeitsverhinderung (§5 Abs. 1 EFZG i.V.m. §3 Abs. 4 Ihres Arbeitsvertrages — unverzügliche Mitteilung über Verspätungen vor Schichtbeginn) verstoßen. Diese Pflichten sind zudem in der Hausordnung Lager Hammerbrook (Stand 01.01.2025), Ziff. 2.1 (Pünktlichkeit) und Ziff. 2.3 (Verspätungs-Anzeigepflicht), ausdrücklich konkretisiert.","vertragsbezug":"§3 Abs. 1 und Abs. 4 Arbeitsvertrag vom 18.01.2022; §5 Abs. 1 EFZG; Hausordnung Lager Hammerbrook Ziff. 2.1 und 2.3"},"vorgeschichte":{"vorhergehende_ermahnungen":[{"typ":"muendliche_ermahnung","datum":"2026-01-12","anlass":"Verspäteter Schichtbeginn um 25 Minuten am 11.01.2026 ohne vorherige Mitteilung; mündliche Ermahnung durch Schichtleiter Herrn Kowalski im Pausenraum.","zeuge":"Andrea Petersson, Stellv. Lagerleiterin"},{"typ":"personalgespraech","datum":"2026-02-09","anlass":"Wiederholte Verspätung um 40 Minuten am 06.02.2026; Personalgespräch in der HR-Abteilung mit Frau Weidemann (HR Business Partner) und Herrn Kowalski; Hinweis auf die Folgen einer dritten Verspätung mit Aktennotiz vom 09.02.2026 in der Personalakte."}]},"ruege":{"text":"Wir rügen das vorstehend geschilderte Verhalten ausdrücklich als schuldhafte Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht (Pünktlichkeit) und Ihrer nebenvertraglichen Anzeigepflicht (unverzügliche Mitteilung der Verspätung). Trotz der mündlichen Ermahnung vom 12.01.2026 und des Personalgesprächs vom 09.02.2026 haben Sie Ihr Verhalten nicht geändert. Dieses Fehlverhalten ist mit den Anforderungen an einen geordneten Schichtbetrieb und mit den berechtigten Erwartungen Ihres Arbeitgebers an ein vertragstreues Verhalten unvereinbar."},"erwartung":{"text":"Wir erwarten von Ihnen, dass Sie ab sofort Ihre Schichten gemäß Schichtplan unverzüglich und pünktlich antreten. Sollte Ihnen dies aus einem unvorhergesehenen Grund (Krankheit, Verkehrsstörung, sonstige Verhinderung) ausnahmsweise nicht möglich sein, haben Sie Ihren Schichtleiter Herrn Kowalski (Mobil +49 175 4827193) oder die Personalabteilung (HR-Hotline +49 40 28492-100) vor dem geplanten Schichtbeginn fernmündlich oder per SMS zu informieren. Eine bloße Mitteilung nach Schichtbeginn genügt nicht."},"warnung":{"text":"Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie im Wiederholungsfall — d.h. bei einer erneuten Verspätung oder einem erneuten Verstoß gegen die Anzeigepflicht — mit einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch die Nordlicht Handels GmbH zu rechnen haben. Diese Abmahnung dient zugleich als Warnung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.7.2012 - 2 AZR 782/11): Im Fall einer einschlägigen Wiederholung des beanstandeten Verhaltens behalten wir uns die ordentliche oder — bei hinreichendem Gewicht — die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor.","konsequenz_im_wiederholungsfall":"kuendigung_des_arbeitsverhaeltnisses"},"personalakte":{"aufnahme_in_personalakte":true,"verbleibsdauer_text":"Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen und verbleibt dort regelmäßig zwei bis drei Jahre, soweit kein Anlass zur vorzeitigen Entfernung besteht. Eine starre Verfallfrist besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht (BAG 19.4.2012 - 2 AZR 233/11): Ein Entfernungsanspruch entsteht erst, wenn die mit der Abmahnung beanstandete Pflichtverletzung für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht rechtlich bedeutungslos geworden ist."},"rechte_arbeitnehmer":{"stellungnahme_recht":"Sie haben das Recht, zu dieser Abmahnung schriftlich Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahme bzw. Gegendarstellung wird Ihrer Personalakte gemäß §83 Abs. 2 BetrVG auf Ihr Verlangen ohne Veränderungen oder Kommentierung beigefügt.","personalakten_einsicht_recht":"Sie haben das Recht, jederzeit in Ihre über Sie geführte Personalakte Einsicht zu nehmen (§83 Abs. 1 BetrVG). Sie können hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen; dieses ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Personalakte verpflichtet, soweit Sie es nicht im Einzelfall von dieser Verschwiegenheit befreien.","beschwerderecht_text":"Soweit Sie sich durch diese Abmahnung oder durch Vorgesetzte ungerecht behandelt fühlen, steht Ihnen das Beschwerderecht nach §84 BetrVG bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu (Personalleitung, Geschäftsführung). Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen (§84 Abs. 3 BetrVG). Sie können hierzu ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.","entfernungs_recht_text":"Sollten Sie diese Abmahnung für inhaltlich unzutreffend, formal fehlerhaft oder unberechtigt halten, können Sie gegenüber der Personalleitung schriftlich die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entfernung besteht insbesondere bei unzutreffender Tatsachendarstellung, fehlender Konkretisierung oder unverhältnismäßiger Rüge (§§242, 1004, 823 BGB analog; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts)."},"empfangsbestaetigung":{"text":"Den Erhalt einer Ausfertigung dieser Abmahnung bestätigen Sie nachstehend. Die Empfangsbestätigung dient ausschließlich dem Nachweis der Aushändigung und stellt keine inhaltliche Anerkennung der erhobenen Vorwürfe dar."},"aussteller":{"name":"Dr. Johanna Keller","title":"Geschäftsführerin","department":"Geschäftsführung / Personalleitung"}}